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 Fakultätentag für Elektrotechnik und Informationstechnik



Beschlüsse der 47. Plenarversammlung vom 9.Mai 2003 in Duisburg


Umsetzung der Bologna-Deklaration
Ausgestaltung von universitären Studiengängen in Elektrotechnik und Informati­onstechnik unter dem Einfluss der Novellierung des HRG (ein- und zweistufige Studiengänge)
sonstige Beschlüsse


Umsetzung der Bologna-Deklaration


Auf der Grundlage des Hochschulrahmenrechts [1] und in Fortsetzung des Beschlusses der 46. Plenarversammlung [2] erklärt der Fakultätentag für Elektrotechnik und Informationstechnik (FTEI) e.V. seinen Willen, mit seiner Fachkompetenz zur bestmöglichen Umsetzung der Bologna Deklaration aus dem Jahre 1999 beizutragen und eine "European Area für Hochschulbildung", insbesondere auch durch die Kooperation zu einer Vielzahl europäischer Partnerfakultäten mit zu gestalten.

Der FTEI e.V. unterstützt das Ziel einer engen europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung in Forschung und Lehre und bekennt sich ausdrücklich zur Förderung der erforderlichen europäischen Dimensionen im Hochschulbereich mit dem Ziel, Europa auch weltweit noch attraktiver in der Ingenieurausbildung werden zu lassen.

Der FTEI e.V. hat seinen Mitgliedern in [2] empfohlen, das einstufige Diplomstudium durch die Einführung eines ersten Hauptzyklus mit sechs Semestern (Bachelor-Abschluss) so mit Schnittstellen zu den von Bologna bevorzugten zweistufigen Studiengängen zu versehen, dass eine Modularisierung, ein erleichtertes Anpassen der Module an neue Studieninhalte, ein Wechsel der Studierenden zwischen den Mitgliedern des FTEI e.V. nach dem Grundstudium und nach dem Bachelor­Abschluss möglich bleibt. Diese Schnittstelle ermöglicht auch die Aufnahme ausländischer Studierender mit einem Bachelor-Abschluss. Der in der zweiten Stufe des Studiums erworbene Abschluss Master ist gleichwertig zum universitären Diplom.

Der FTEI e.V. hat bereits auf der 42. Plenarversammlung 1998 [3] seinen Mitgliedern die Einführung von Kreditpunkten empfohlen. Als Basis dafür hat sich das ECTS (European Credit Transfer System)­Kreditpunktesystem bewährt. Neben der Mobilität von Studierenden sollte auch die Mobilität von Lehrern, Wissenschaftlern und Verwaltungspersonal ausgebaut werden.

Der FTEI e.V. weiß um die Notwendigkeit der Ausbildung von Ingenieuren mit dem Profil "Forschungsorientierung" und dem Profil "Anwendungsorientierung" und votiert für die ausdrückliche Beibehaltung dieser bewährten, in Deutschland und auch Europa anerkannt gelungenen Aufteilung der Aufgabenstellungen für Universitäten und Fachhochschulen. Der FTEI e.V. sieht sich in diesem Bestreben von internationalen Organisationen wie der Federation of National Engineering Associations (FEANI) und der European Society for Engineering Education (SEFI) bestätigt.

Referenzen:

[1] Hochschulrahmengesetz in der zuletzt geänderten Fassung vom 20. August 1998 §§ 18, 19)
[2] FTEI e.V.: Einbinden gestufter Abschlüsse in Diplomstudiengänge, Positionspapier.
Beschlossen auf der 46. Plenarversammlung am 29.04.2002 in Erlangen
[3] DFTE (Deutscher Fakultätentag für Elektrotechnik): Überlegungen und Empfehlungen zur Einführung eines Leistungspunkte-Systems.
Entschließung der 42. Plenarversammlung des DFTE am 24. April 1998 in Chemnitz


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Ausgestaltung von universitären Studiengängen in Elektrotechnik und Informati­onstechnik unter dem Einfluss der Novellierung des HRG (ein- und zweistufige Studiengänge)


Der Fakultätentag Elektrotechnik und Informationstechnik (FTEI) e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern im Einklang mit der Bologna-Deklaration aus dem Jahre 1999, die Struktur der die Elektrotechnik und Informationstechnik betreffenden Studiengange modular, gegebenenfalls hierarchisch organisiert zu gestalten. Dies geschieht auf der Grundlage des Hochschulrahmenrechts [l] und in Fortsetzung des Beschlusses der 46. PV 12] sowie in Anlehnung an ein Positionspapier zu universitären Studiengängen der Mechatronik [3]. So wird Flexibilität sowohl für die Fakultäten und Fachbereiche als auch für die Studierenden ermöglicht, und es werden Schnittstellen zwischen ein- und zweistufigen Studienmodellen bei Verwendung gleicher Module geschaffen.

Weiterhin wird eine ständige Weiterentwicklung der Modulinhalte bei Sicherung universitärer Qualitätsansprüche bestmöglich unterstützt. Der FTEI e.V. empfiehlt zudem, Diplom-Studiengänge und Bachelor/Master-Studiengänge koexistieren zu lassen und beide Modelle in einem einzigen Studiendokument zu integrieren. Weiterhin betrachtet der FTEI e.V. das Diplom und den Master-Albschluss an seinen Mitgliedsfakultäten als gleichwertig. Dabei sollten sich die Mitgliedsfakultäten von folgenden Überlegungen leiten lassen:

1. Ein wesentliches Qualitätskennzeichen der universitären Ingenieurausbildung ist das für einen Studiengang einheitliche viersemestrige Grundstudium.

Es sollte im Umfang von 90 bis 100 SWS mit mathematischen, informations- und systemtechnischen, elektrotechnischen und ingenieurtechnisch/physikalischen Grundlagen in etwa gleicher Gewichtung gefüllt sein und als methodische Basis für ein lebenslanges wissenschaftliches Arbeiten dienen. Die wesentlichen Inhalte dieses Grundstudium müssen auch in universitären Studiengängen, die zum Bachelor führen, vermittelt werden. Das Grundstudium sollte 5% bis l 0% seines Umfangs dem Studium generale widmen.

2. Der Umfang des Hauptstudiums bis zum Bachelor-Abschluss sollte Lehrveranstaltungen im Umfang von 40 bis 50 SWS und bis zum Diplom 70 bis 80 SWS umfassen. Das Hauptstudium bis zum Master-Abschluss sollte nach dem Bachelor-Abschluss Lehrveranstaltungen im Umfang von ca. 30 SWS enthalten.

Die Berufsbefähigung des universitären Bachelors wird am Ende von sechs Semestern neben dem Absolvieren eines Pflichtmoduls 1 durch einen Wahlmodul und eine Abschlussarbeit im Umfang von drei Monaten erworben. Für Bachelor-Absolventen, die nicht an Mitgliedsfakultäten des FTEI e.V. ausgebildet wurden und ein universitäres Masterstudium absolvieren wollen, werden individuelle Anpassungsregelungen erforderlich, um das Eingangsniveau entsprechend dem universitären Grundstudium zu erreichen. Damit ist auch die Schnittstelle zu ausländischen Bewerbern für ein Masterstudium gegeben.
Für die Modularisierung des Hauptstudiums wird empfohlen, Pflichtfächer, die für eine Bachelor- und die Diplomausbildung gemeinsam gelehrt werden, in einen Pflichtmodul 1 zusammen zu legen und weitere Pflichtfächer, die nur für die Diplom- und Masterausbildung gelehrt werden, in einen Pflichtmodul 2 zusammen zu fassen, Die Wahl(pflicht)fächer des Hauptstudiums bilden den fakultätsspezifischen Ergänzungsteil für die exemplarische Vertiefung eines Studierenden mit dem Ziel der Mitarbeit am Forschungsgegenstand in seiner Graduierungsarbeit am Ende des Studiums. Sie können in auswechselbaren Modulen gepackt sein, für die Wahlmodalitäten festgelegt werden. Auch im Hauptstudium sollten 5% bis 10% des Umfangs für das Studium generale reserviert werden.

Referenzen:

[l] Hochschulrahmengesetz in der zuletzt geänderten Fassung v. 20.08.1998 (§§ 18, 19)
[2] FTEI e.V.: Einbinden gestufter Abschlüsse in Diplomstudiengänge, Positionspapier.
Beschlossen auf der 46. Plenarversammlung am 29.04.2002 in Erlangen
[3] Janschek, K., Heimann, B. u.a.: Positionspapier zu Ausgestaltung von universitären Studiengängen der Mechatronik, Fassung vom Oktober 2002.

Die Bezeichnungen Bachelor und Master stehen hier stellvertretend für die im Landesrecht festgelegten BegriffeBachelor/Bakkalaureus und Master/Magister

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sonstige Beschlüsse


Die Plenarversammlung beauftragt einstimmig und ohne Enthaltung die Ständige Kommission, inhaltsgetriebene Qualitätsstandards für die Akkreditierung von Studiengängen in der Elektrotechnik und Informationstechnik in Zusammenarbeit mit dem Fakultätentag Informatik zu entwickeln.

Die Plenarversammlung beauftragt einstimmig und ohne Enthaltung die Ständige Kommission, eine Position zu der Frage der Promotionsstudiengänge im Rahmen des auf der 47. Plenarversammlung erarbeiteten Meinungsbildes bzgl. des Beibehaltens des extrem hohen Qualitätsstandards des Dr.-Ing. zu erarbeiten.

Der Vorstand wird einstimmig und ohne Enthaltung entlastet.

Die Plenarversammlung wählt einstimmig und ohne Enthaltung Herrn Prof. Dr.-Ing. Volker Hinrichsen zum Vorsitzenden und Herrn Prof. Dr.-Ing. Peter Meißner zum Stellvertretenden Vorsitzenden des FTEI e.V. ab der 48. Plenarversammlung

Die Plenarversammlung beschließt einstimmig und ohne Enthaltung, die bisherigen Referate "Auslandsstudium" sowie "Akkreditierung und Evaluierung" zu einem einzigen Referat "Evaluierung, Akkreditierung und Auslandsstudium" zusammenzufügen.

Die Plenarversammlung wählt einstimmig und ohne Enthaltung Herrn Prof. Hoffmann zum Leiter des Referats "Evaluierung, Akkreditierung und Auslandsstudium".

Die Plenarversammlung beschließt einstimmig und ohne Enthaltung die weitere Beibehaltung der bereits amtierenden Gesprächsführer und der Ständigen Kommission.

Die Plenarversammlung beschließt einstimmig und ohne Enthaltung, den Fachbereich 12 der Universität Siegen unter den in der Beschlussvorlage gemachten Auflagen in den FTEI e.V. aufzunehmen.

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